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Resettlementaufnahmen 2024/25: neue Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird laut der Anordnung bis zu 13.100 Personen (davon 6.540 für 2024 und 6.560 für 2025) unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt, sowie für ein Resettlement vorgesehen sind (insbesondere aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Pakistan sowie in Einzelfällen auch aus anderen Staaten) eine Aufnahmezusage erteilen.

Des Weiteren kann für bis zu 50 weitere Personen pro Jahr im Rahmen der Unallocated Quota in Eil- bzw. Notfällen unabhängig vom Erstaufnahmestaat eine Aufnahmezusage erteilt werden.

Für die Aufnahme von bis zu 240 Flüchtlingen in 2024 und bis zu 260 Flüchtlingen in 2025 im Rahmen des Programms „Neustart im Team – NesT“ wurde im März 2023 eine separate Aufnahmeanordnung erlassen.

 

Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass humanitäre Aufnahmeprogramme ein wichtiger Baustein für den Schutz von geflüchteten Personen auf der ganzen Welt darstellen und auch vor dem Hintergrund der jetzigen Krise nicht an Bedeutung und Dringlichkeit verlieren dürfen.

 

Die Aufnahmeanordnung können Sie hier, das Begleitschreiben hier einsehen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 18. April 2024

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